Zusammen leben | Beratungskonzept

Realschule im Ostviertel

Beratung in der Schule

Verhalten bei Konflikten / Beratungskonzept

Da wir in unserer Schule mit­einan­der und nicht über­einan­der spre­chen wollen, ver­einba­ren wir fol­gende Vorgehen­sweise zum Inte­ressen­aus­gleich bei Konflik­ten:

Im Sinne der All­gemei­nen Schul­ord­nung (ASchO) sollte es An­liegen aller Be­tei­ligten sein, Ursa­chen und Ent­ste­hungsbe­din­gungen von Kontro­versen in ge­mein­samen Ge­sprä­chen zu klären, nach be­friedi­genden Lösun­gen zu suchen und so die Zu­sammen­arbeit zu ver­bes­sern.

Bei Mei­nungs­ver­schieden­heiten zwi­schen Eltern/Schüle­rinnen und Schü­lern und Lehre­rinnen und Leh­rern und Schul­lei­tung, die die ge­mein­same Arbeit be­lasten, sollte zu­nächst der Weg der direk­ten Aus­spra­che ge­wählt werden (vgl. ASchO § 50 Abs. 1). Für Eltern/Er­zie­hungs­berech­tigte heißt das, sich an den be­tref­fenden Fach­lehrer zu wenden. Erst danach sollte (1.) der Klas­sen­lehrer und (2.) der Schul­leiter zum ge­mein­samen Ge­spräch hinzu­gezo­gen werden.

Für Schüle­rinnen und Schü­ler heißt das, sich an den Fach­lehrer zu wenden und auf Wunsch den Klas­sen­spre­cher hinzu­zu­ziehen, danach den Klas­sen­lehrer und danach den Schul­leiter, wobei der Fach­lehrer ebenso einen Kolle­gen des Lehrer­rates und/oder den Ver­bin­dungs­lehrer hinzu­ziehen kann.

Für Lehrerinnen und Lehrer heißt das, sich an den be­tref­fenden Kolle­gen zu wenden, ggf. einen Lehrer­rats­ver­treter hinzu­ziehen und danach erst den Schul­leiter ein­zu­bezie­hen.

In Fällen, in denen man An­sprech­part­ner/in für Be­schwer­den über andere wird, ist an dieses Ver­fahren zu erin­nern.

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Margitta Große (Schulleitung) Fürstin-von-Gallitzin Realschule im Ostviertel Manfred-von-Richthofen Str. 46, 48145 Münster

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