Konzepte | Erziehungspartnerschaft

Realschule im Ostviertel

Erziehungspartnerschaft

Die Fürstin-von-Gallitzin-Schule strebt eine Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule an. Die Bildung der Persönlichkeit des einzelnen Kindes ist eine gemeinsame Erziehungsaufgabe von Elternhaus und Schule. Sie ist nur durch ein sinnvoll aufeinander bezogenes Zusammenwirken zu erfüllen. Ohne die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer kann sich die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule nicht entwickeln. Die Initiative zur Erziehungspartnerschaft muss von der Schule ausgehen. Schüler im Sportunterricht Lehrerinnen und Lehrer fördern die Zusammenarbeit, indem sie

  • von sich aus auf die Eltern zugehen und ihnen Zeiten für Gespräche anbieten
  • für die Unsicherheiten mancher Eltern Verständnis aufbringen
  • sich über ihre Erziehungsarbeit (und Erziehungsprobleme) offen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen
  • nicht Formalitäten und Vorschriften in den Vordergrund stellen, sondern pädagogische und unterrichtliche Fragen
  • ihre Erziehungsziele offen nennen und auf einen Dialog darüber Wert legen
  • den Vorrang der Eltern in Erziehungsfragen anerkennen und deswegen die Eltern mit in die Verantwortung nehmen
  • die Elternvertreter bei der Vorbereitung und Leitung der Elternversammlungen unterstützen.

Eltern fördern die Erziehungspartnerschaft, indem sie

  • sich für den Schulalltag ihres Kindes interessieren und mit ihm über Schule im Gespräch bleiben
  • die Kontakte mit den Lehrerinnen und Lehrern nicht erst bei Problemen suchen
  • ihre Einstellungen und Überzeugungen in einen offenen Dialog und Erfahrungsaustausch einbringen
  • Schwierigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer in Unterricht und Erziehung ernst nehmen
  • sich aktiv an der Gestaltung des Schullebens beteiligen und sich als verlässliche Partner erweisen
  • die Grenzen dessen sehen, was im Rahmen geltender Vorschriften gemeinsam getan werden kann
  • Sorgen und Probleme zunächst mit der betreffenden Lehrerin oder dem betreffenden Lehrer besprechen und sich erst im Falle eines unbefriedigenden Ausgangs an die nächste Instanz wenden (Grundsatz: Wir reden miteinander, nicht übereinander)
  • sich nicht unkritisch mit den Aussagen und dem Verhalten ihres Kindes solidarisieren
  • nicht nur die Interessen und Bedürfnisse, Stärken und Schwächen des eigenen Kindes sondern auch der Mitschülerinnen und Mitschüler berücksichtigen.

Alle Beteiligten schließen zu Beginn der Schulzeit an der Fürstin-von-Gallitzin-Schule einen Erziehungsvertrag ab (Text siehe mehr...).

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Partner

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Margitta Große (Schulleitung) Fürstin-von-Gallitzin Realschule im Ostviertel Manfred-von-Richthofen Str. 46, 48145 Münster

Tel.: 0251/38 4444 0

Fax: 0251/38 4444 45