Erziehungspartnerschaft
Die Fürstin-von-Gallitzin-Schule strebt eine Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule an. Die Schule soll ein Ort sein, an dem Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und die Eltern gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme vorfinden. Die Bildung der Persönlichkeit und das Wohl des einzelnen Kindes ist eine gemeinsame Erziehungsaufgabe von Elternhaus und Schule. Diese ist nur durch eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu erfüllen. Die Eltern und Lehrerinnen und Lehrer bemühen sich um eine vorurteilsfreie, offene und vertrauensvolle Grundhaltung. Beide Seiten unterstützen sich gegenseitig bei der Bewältigung erzieherischer Probleme.
Dabei gilt der Grundsatz „Wir reden miteinander, nicht übereinander.“ Dieser Grundsatz bildet eine wesentliche Basis für eine vertrauensvolle Partnerschaft. Jeder soll sich seiner sozialen Mitverantwortung bewusst sein und sich aktiv an der Gestaltung des Schullebens beteiligen. Eine solche Beteiligung besteht beispielsweise in der Mitarbeit in den Schulgremien. Die Zielsetzung der Erziehungspartnerschaft liegt in dem gemeinsamen Einsatz aller am Schulleben Beteiligter für ein erfolgreiches Schulleben, inklusive eines erfolgreichen Abschlusses.
Ein gleichrangiges gemeinsames Ziel ist eine positive und verantwortungsbewusste Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Alle Beteiligten schließen zu Beginn eines jeden Schuljahres einen Erziehungsvertrag ab (Text siehe mehr...).
