Klassenfahrten und Austauschprogramme
Rahmenplan Schulwanderungen/Schulfahrten
Beschluss der Schulkonferenz vom 09.10.2002, zuletzt geändert am 13.03.2013
1. Allgemeines
1.1 Grundsätzlich gelten alle Regelungen der „Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (WRL)“.
1.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Bestandteile der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit und müssen einen deutlichen Bezug dazu haben.
1.3 Die Schulkonferenz der Fürstin-von-Gallitzin-Schule legt mit diesem Beschluss den Rahmen fest, innerhalb dessen Schulwanderungen und Schulfahrten durchgeführt werden können.
1.4 Unterrichtsgänge und -fahrten, die Bestandteil des Unterrichts sind, fallen nicht unter diese Regelung.
2. Mehrtägige Schulwanderungen und Schulfahrten
2.1 Die Klassen 5 oder 6 unternehmen eine mehrtägige Schulwanderung von 3 Tagen Dauer in die nähere Umgebung. Kostenrahmen: bis ca. 100 €.
2.2 Die Abschlussfahrt findet am Ende der Klasse 9 als sechstägige Fahrt nach England statt. Die Unterkunft erfolgt in Familien. Die Kosten betragen ca. 350 €.
2.3 Die internationale Begegnung (Schüleraustausch) mit dem Collège Jeanne d´Arc in Calais (Frankreich) findet jährlich statt. Zeitdauer: Montag bis Freitag. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler des Neigungsschwerpunktes Fremdsprachen (Kurse 7 und 8). Der Kostenrahmen beträgt ca. 200 €.
3. Eintägige Schulwanderungen
3.1 Jede Klasse kann zwei Wandertage im Jahr in Anspruch nehmen.
3.2 Die Klassen 5 - 7 wählen für ihre eintägigen Schulwanderungen Ziele in der Nähe, die Klassen 8 - 10 können einmal im Schuljahr ein weiter entferntes Ziel ( bis zu 2-stündi- ge Fahrt) ansteuern.
3.3 Das Wandern in der näheren heimatlichen Umgebung sollte den Schwerpunkt der eintägigen Schulwanderungen bilden.
3.4 Der Besuch von Freizeit- und Vergnügungsparks (wie z.B. Fantasialand, Fort Fun, Movie World) wird als Ziel einer eintägigen Schulwanderung ausgeschlossen.
3.5 In der Regel wird die jeweilige Klasse von einer Lehrerin / einem Lehrer begleitet, es sei denn, es liegen erschwerte Aufsichtsbedingungen vor.
