Zusammen leben | Trainingsraum

Realschule im Ostviertel

Der Trainingsraum

Programm „Eigenverantwortliches Denken und Handeln“- Trainingsraum

An der Fürstin-von-Gallitzin-Schule wird im Schuljahr 2005/2006 das Programm „Eigenverantwortliches Denken und Handeln in der Schule“ nach Edward Ford (USA) eingeführt (Literatur: „Die Trainingsraum-Methode“ von Heidrun Bründel/Erika Simon, Beltz Praxis 2003).

Ausgangspunkt dieses Programms sind die täglichen Unterrichtsstörungen. Um wertvolle Unterrichtszeit zu erhalten müssen Unterrichtsstörungen vermieden werden. Schülerinnen und Schüler sollen verstärkt angeleitet werden, Verantwortung für ihr Tun und Handeln zu übernehmen und die Rechte anderer zu respektieren. Denn ohne Rechte, aber auch Regeln und Pflichten des Einzelnen funktioniert keine Gemeinschaft.

Die Grundrechte lauten:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
  • Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten.
  • Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren.

Diese Grundrechte werden an der Fürstin-von-Gallitzin-Schule durch die Klassenregeln konkretisiert, die im Grundsatz so lauten:

  • Ich höre zu, wenn andere sprechen.
  • Ich melde mich und warte, bis ich aufgerufen werde.
  • Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich.
  • Ich spreche und verhalte mich höflich.
  • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
  • Ich achte das Eigentum anderer.
  • Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrerinnen und Lehrer.

Diese Klassenregeln waren in ähnlicher Form in den Klassen bisher schon bekannt.

Neu an diesem Programm ist, dass einheitlich

  • störende Schülerinnen und Schüler systematisch auf Regelverstöße hingewiesen werden,
  • ihnen diese bewusst gemacht werden,
  • klare Grenzen gesetzt werden,
  • bei Überschreiten dieser Grenzen konsequent reagiert wird.

Die Konsequenzen bestehen darin, dass die Schülerinnen und Schüler

  • den Unterricht nach der zweiten Störung verlassen müssen,
  • in einen besonderen Raum („Trainingsraum“) gehen müssen,
  • dort mit Hilfe der/des anwesenden Lehrerin/Lehrers über ihr Verhalten nachdenken müssen,
  • dort einen Plan erstellen müssen, wie sie in Zukunft ohne zu stören am Unterricht teilnehmen wollen.

Da die Schülerinnen und Schüler die Konsequenzen vorher kennen, haben sie die Wahl:

  • Sie können ihr Verhalten ändern und keine Störung mehr verursachen.
  • Sie stören weiterhin, dann müssen sie mit den angekündigten Konsequenzen rechnen.

Der Kernpunkt des Vorgehens der Lehrerinnen und Lehrer ist die gute Beziehung zwischen ihnen und den Schülerinnen und Schülern. Diese gute Beziehung gilt es zu verstärken. Schülerinnen und Schüler müssen das Gefühl haben, dass die Lehrerinnen und Lehrer sich um sie kümmern und ihnen helfen, die Regeln einzuhalten.

Im Klassenraum sieht das Vorgehen konkret so aus:

  • Die Lehrerin/Der Lehrer stellt der störenden Schülerin/dem störenden Schüler fünf festgelegte Fragen.
  • Die Schülerin/Der Schüler hat die Wahl der Entscheidung: Sie/Er kann ihr/sein Störverhalten ändern oder beibehalten.
  • Wenn sie/er diese Chance zur Verhaltensänderung nicht will und/oder nicht wahrnimmt kommt dieses Verhalten der Entscheidung gleich den Klassenraum zu verlassen.
  • Von der Lehrerin/dem Lehrer erhält sie/er einen Laufzettel mit Informationen und sie/er begibt sich dann zum Trainingsraum.

Sollte eine Schülerin/ein Schüler sich weigern den Klassenraum zu verlassen oder im Trainingsraum auch nach nachdrücklichem Hinweis auf die Regeln weiterhin stören, muss sie/er direkt nach Hause gehen und am nächsten Schultag in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zur Schule zurückkehren. Die Schülerin/Der Schüler darf so lange nicht am Schulunterricht teilnehmen bis das Gespräch geführt wurde.

Folgende Regelungen werden in Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler wiederholt in den Trainingsraum gehen müssen, getroffen:

  • nach 3 Trainingsraum-Besuchen: schriftliche Information der Erziehungsberechtigten;
  • nach 5 Trainingsraum-Besuchen: Gespräch mit den Erziehungsberechtigten;
  • nach 7 Trainingsraum-Besuchen: Schüler/in wird nach hause geschickt, Rückkehr mit Erziehungsberechtigten, Gespräch;
  • nach 9 Trainingsraum-Besuchen: Ordnungskonferenz.

Erfahrungen an anderen Schulen zeigen gute Ergebnisse, z. B.:

  • Schülerinnen und Schüler entwickeln ein wachsendes Gespür für Selbstverantwortung und eigenverantwortliches Handeln,
  • Entspannung des Klassen- und Schulklimas,
  • mehr Freude und Erfolg beim Lernen.

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Margitta Große (Schulleitung) Fürstin-von-Gallitzin Realschule im Ostviertel Manfred-von-Richthofen Str. 46, 48145 Münster

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