Schulordnung

Realschule im Ostviertel

Schulordnung

Das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft und unsere erfolgreiche Arbeit in der Schule können nur dann gelingen, wenn alle Beteiligten die Rechte und Pflichten gegenüber sich selbst und anderen kennen und respektieren. Dies gelingt nicht ohne Regeln und Ordnungen, die uns den richtigen Weg im Umgang miteinander zeigen und uns damit auch Orientierung und Schutz bieten. Schüler im Unterricht bei der PartnerarbeitEin positives Verhalten aller Lehrenden und Lernenden, Eltern und Mitarbeiter/innen fördert die Schulgemeinschaft und kann den Lebensraum "Schule" für alle attraktiv gestalten.

I. Teilnahme am Unterricht

Ziel der Schule ist es, euch einen guten Schulabschluss zu ermöglichen und euch auf das Berufsleben vorzubereiten. In der Schule geht es um gemeinsames Leben und Lernen, so dass ihr Anregungen und Hilfen auf dem Weg zur eigenen Mündigkeit und Verantwortung findet. Damit diese Ziele erreicht werden können, ist es notwendig, die folgenden Regeln zu beachten:

1. Jede Schülerin / jeder Schüler ist dazu verpflichtet

  • regelmäßig und pünktlich an Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen
  • im Unterricht mitzuarbeiten
  • Hausaufgaben zu erledigen 
  • Arbeitsmittel bereitzuhalten 
  • Unterrichtsstörungen zu vermeiden
  • Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen

2. Beim Versäumen des Unterrichts 

  • wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden.
  • muss nach Beendigung des Versäumnisses unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.                                                                   
  • muss bei allen anderen Gründen von einem Erziehungsberechtigten vorher ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Vor und nach den Ferien gilt eine Sonderregelung (Antrag an den Schulleiter). Arzttermine sind grundsätzlich am Nachmittag wahrzunehmen.

3. Für die Befreiung vom Sportunterricht über eine Woche hinaus ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich. Die Befreiung kann auf bestimmte Übungen begrenzt werden. Es besteht in beiden Fällen Anwesenheitspflicht der Schülerin / des Schülers.

4. Schulunfälle oder Unfälle auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat der Schule zu melden. Eine ausgefüllte Unfallanzeige ist spätestens am dritten Tag nach dem Unfall im Sekretariat abzugeben.

II. Beginn und Schluss des Unterrichts / Pausen

1.Beginn und Schluss des Unterrichts

  • Du musst bei Stundenbeginn im Klassen- bzw. Fachraum sein und nach Unterrichtsschluss das Schulgebäude umgehend verlassen, soweit du nicht am Mittagessen oder der Übermittagbetreuung teilnimmst.
  • Das Schulgebäude wird 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Du darfst dich dann in der Eingangshalle der Schule aufhalten. Der Aufenthalt an anderen Stellen des Gebäudes ist verboten!

2. Pausen

Alle Pausen sollen dir die Möglichkeit geben, von den vorangegangenen Stunden abzuschalten und dich auf die folgenden Stunden einzustellen.                                                                 

  • Sie dienen allen Schülerinnen und Schülern aber auch Lehrerinnen und Lehrern zur Erholung und Stärkung.       
  • In den großen Pausen begibst du dich unaufgefordert und unverzüglich auf den Schulhof. Die Unterrichtsräume werden abgeschlossen.     
  • Bei Regenwetter oder extremer winterlicher Kälte darfst du in der Eingangshalle und im Flur des Erdgeschosses bleiben; diese Regelung wird mit einer Durchsage angekündigt. 
  • Kleine Pausen sind Wechselpausen und keine Spielpausen. Wenn du den Raum nicht wechseln musst, musst du im Unterrichtsraum bleiben, damit Unruhe auf den Fluren vermieden wird. 
  • In der Mittagspause hast du Zutritt zu allen Räumen, in denen ein Angebot stattfindet. Dort ist eine Aufsicht. Außerdem darfst du dich auf dem Schulhof und in der Eingangshalle aufhalten. Der Aufenthalt im übrigen Gebäude ist nicht erlaubt.
  • Für alle Pausen gilt, dass der Unterricht nach dem Schellen (große Pause: nach dem 2. Schellen) beginnt und ihr unverzüglich und unaufgefordert eure Arbeitsplätze aufsucht und die benötigten Unterrichtsmaterialien bereitlegt.
  • Sportliche Aktivitäten und Spiele sind, soweit sie nicht andere gefährden, auf dem Schulhof erlaubt. Ausgeliehene Spielgeräte sind am Ende der Pause an der Ausgabestelle zurückzugeben.

III. Schule als Lebensraum 

In der Schule verbringen wir einen großen Teil unserer Lebenszeit. Je wohler sich der Einzelne fühlt, umso besser wird auch das Arbeitsklima. Ihr verpflichtet euch, alle Einrichtungen zu schonen und Verunreinigungen zu vermeiden. Dazu dient auch, dass du innerhalb des Klassen- oder Fachraumes einen festen Platz zugewiesen bekommst, für den du verantwortlich bist. Das bedeutet, dass du das Mobiliar nicht beschädigst und auf Sauberkeit achtest. Bei Beschädigung des Eigentums der Mitschüler/innen oder der Schule werden die Verursacherin bzw. der Verursacher und seine Eltern haftbar gemacht. Falls du einen Schaden feststellst oder anrichtest, bist du verpflichtet, diesen umgehend zu melden (Klassen- bzw. Fachlehrer/in). Zum Unterrichtsende werden die Fenster geschlossen und Stühle und Tische ordentlich gestellt. Die ordnungsgemäße Mülltrennung in den Klassen ist vorgeschrieben. Es gibt noch einige allgemeine Regeln zu beachten:     

  • Während der gesamten Unterrichtszeit unterliegst du der Aufsicht der Schule; deshalb darfst du das Schulgelände während dieser Zeit nicht verlassen. 
  • Das gilt auch in der Mittagspause wenn du anschließend noch Unterricht hast. Ausnahme: Der Schulleiter kann Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden zu verlassen. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen.
  • Auf dem gesamten Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen herrscht für alle Schülerinnen und Schüler striktes Rauchverbot - auch wenn du schon 16 Jahre alt bist. Gleiches gilt für Alkohol und Rauschmittel jeder Art. 
  • Die Toiletten dienen einem menschlichen Grundbedürfnis und darüber hinaus nicht als Aufenthaltsort. Das Gebot der Sauberkeit ist besonders sorgfältig zu beachten, ebenso das Rauchverbot! 
  • Abfälle entsorgt jede Schülerin/jeder Schüler für sich selbst ordnungsgemäß. Dies gilt für das gesamte Schulgelände, nicht nur für die Unterrichtsräume. 
  • Damit du dich auf den Unterricht konzentrieren kannst, dürfen Walkman, Discman, Gameboy etc. während dieser Zeit nicht benutzt werden. 
  • Handys und ähnliche Kommunikationsmittel sind während der Schulzeit abzustellen. 
  • Kaugummis sind aus hygienischen Gründen in der Schule verboten.
  • Alle Gegenstände, die eine Gefährdung für Schüler/innen bedeuten können, sind in der Schule verboten, z. B. Messer, Laser-Pointer, Feuerwerkskörper, Schneebälle etc. 
  • Fahrräder müssen ordnungsgemäß im Fahrradkeller abgestellt werden. Keinesfalls dürfen die Fluchtwege versperrt werden. 
  • Der Fahrradkeller darf nur zum Einstellen bzw. Abholen des eigenen Rades betreten werden; ein Aufenthalt im Fahrradkeller ist nicht erlaubt. Mit dieser Regelung sollen Beschädigungen der Räder verhindert werden.
  • Nur die für den Unterricht erforderlichen Dinge sind durch die Schule versichert.

IV. Umgang mit Konflikten 

Wie in jeder anderen Gemeinschaft sind auch in der Schulgemeinschaft Konflikte nicht immer vermeidbar. Allerdings können wir durch gute Umgangsformen den Weg aus einem Konflikt angemessen gestalten. Versuche im Gespräch den Konflikt friedlich zu lösen. Dabei können dir auch die Streitschlichter/innen helfen. Du hast auch das Recht dich zu beschweren - zunächst bei deiner Klassenleitung, einem Vertrauenslehrer oder als letzte Möglichkeit auch bei der Schulleitung. Bedenke, dass deine Freiheit dort endet, wo die Freiheit deiner Mitmenschen beginnt! Provokation, Beschimpfung, Bedrohung, körperliche Gewalt werden in unserer Gesellschaft und damit auch in unserer Schule nicht geduldet. Daher ist auch das Tragen provokanter Symbole zu unterlassen. Hierzu zählen neben den per Strafgesetz verbotenen Nazi-Symbolen, insbesondere auch Kleidungsstücke mit Nazi-Symbolen jeglicher Art, da gerade jüngere, politisch noch nicht umfassend informierte Schüler/innen diese missverständlich auffassen könnten.

V. Folgen von Missachtung der Schulordnung

Diese Schulordnung ergänzt die Regelungen des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Alle achten auf die Einhaltung der sich daraus ergebenden Regeln. Verstöße gegen diese Schulordnung werden angemessene Folgen haben, dazu gehören erzieherische Maßnahmen, z.B. auch Arbeitseinsätze und Nacharbeit unter Aufsicht und ggf. Ordnungsmaßnahmen im Sinne des SchulG NRW. Die Schulordnung können Sie hier auch downloaden: schulordnung.pdf (36 KB)

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Margitta Große (Schulleitung) Fürstin-von-Gallitzin Realschule im Ostviertel Manfred-von-Richthofen Str. 46, 48145 Münster

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Fax: 0251/38 4444 45